Über uns - Vita Prof. Dr. Martin Stachowske

Standortfaktor Infrastruktur
Parameter für Kaufkraft und Attraktivität

Leitungsgebundene Versorgungssysteme binden enormes Vermögen einer Volkswirtschaft. Können wir uns das in den nächsten Jahrzehnten weiterhin im gleichen Umfang leisten?

Eine effiziente Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für eine sichere Ver- und Entsorgung, für Mobilität und Kommunikation sowie für eine leistungsstarke Verwaltung öffentlicher und privater Institutionen und Unternehmen. Andererseits binden die Infrastrukturanlagen enormes Volksvermögen, für das während der gesamten Betriebsdauer für Wartung, Unterhalt und Instandhaltung häufig mehr Kapital als für den Bau selbst aufzubringen ist.

Bei der Mobilität besteht – teilweise eingeschränkt – die Wahl zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern oder Verkehrssystemen. Auch in der Kommunikationstechnik kann zwischen verschieden Anbietern von Telekommunikationssystemen oder zwischen Print- und elektronischen Medien gewählt werden. Einrichtungen für die Bildung und Verwaltung werden aus öffentlichen Mitteln finanziert. Eine Nutzung günstigerer oder geeigneterer Standard-Immobilien für kommunale Einrichtungen ist jederzeit möglich.

Im Unterschied zu den zuvor genannten Infrastrukturanlagen haben die Nutzer leitungsgebundener Versorgungssysteme für Wasser, Gas und Strom und für Abwassersysteme nicht nur durch den Anschluss- und Benutzungszwang keine Möglichkeit bei unwirtschaftlichen Angeboten und / oder Leistungen den Anbieter zu wechseln. Auch durch ihr Verbrauchsverhalten können die Kunden die Preise bzw. Entgelte bzw. Gebühren nur in unbedeutendem Umfang senken.

Verbraucher können mittlerweile zwar den Stromanbieter wechseln. Aber auch hierbei sind noch keine großen Preissprünge zu erwarten. Alle Anbieter einer Region müssen bei ihren Preiskalkulationen die Kosten für die regional vorhandenen Anlagen und Einrichtungen für den Strom- und demnächst auch für den Gastransport zu Grunde legen. Hinzu kommt, dass die Strompreise der örtlichen Energieversorgungsunternehmen durch die Einspeisung von Solarstrom steigen; damit können immer geringere Mengen konventionell erzeugten Stroms auf die Kosten aus den vorhandenen Kraftwerke und Netzen umgelegt werden.

Versorgungsanspruch und Kapitalbedarf
Die Philosophie der Versorgungsunternehmen beruht auf einer Vollversorgung aller Verbraucher in ihrem Versorgungsgebiet. Die Versorgung soll unabhängig von „Ansehen und Person“ für private Haushalte ebenso wie für produzierende 3-Schicht Betriebe, Bürostandorte oder Saison-Betriebe zu jeder Tages- und Jahreszeit gesichert sein. Durch diesen Anspruch der Unternehmen an ihre Leistungen und ihre Leistungsbereitschaft sind hohe Investitionen und nachfolgend hohe Ausgaben in den Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen erforderlich. Der Teil der Anlagen, der für maximale Versorgungsmengen ausgelegt ist, wird häufig nur einmal innerhalb eines bestimmten längeren Zeitraums und dann auch nur für kurze Zeit benötigt. Bekannte Beispiele sind das gleichzeitige Einschalten von Maschinen zu Arbeitsbeginn oder nach Pausen mit enormen Vorhaltekosten für den Strom oder die Druckverlusten in Wasserleitungen bei großen Sportereignissen oder zum Bewässern von Gartenanlagen an Sommerabenden während längerer Trockenperiode.

Wird eine Trinkwasserleitung auf einer Länge von einem Kilometer bei einer Überdeckungshöhe von 1,00 m mit einem 5 cm größeren Durchmesser in einem 5 cm breiteren und 5 cm tieferen Graben verlegt, sind 5 m² mehr Oberfläche aufzunehmen und wiederherzustellen; bei einer Oberflächenstärke von 15 cm entspricht dies einem 7,5 m³ zusätzlichem Aufbruch und Wiedereinbau.

Weiter sind bei einer ursprünglichen Grabenbreite von 0,80 m 40 m³ mehr Boden aufzunehmen und wiedereinzubauen. Bei einem Bruttopreis vom €30/m³ Boden und zusätzlichen € 5/m für das Material der Leitung mit dem größeren Durchmesser ergeben sich zusätzliche Kosten von ca. € 10.000/km. Mit einem Zinssatz von fünf Prozent ergeben sich bei 40 Jahren kalkulatorischen Betrieb zusätzlich Kosten als Folge des 5 cm größeren Querschnitts und breiteren sowie tieferen Grabens von ca. € 20.000 und bei 60 jähriger Kalkulationsdauer von ca. € 25.000. Würde ein den zusätzlichen Kosten von € 10.000 äquivalenter Betrag mit 5% 40 Jahren angelegt, könnten ca. € 86.000 ausgezahlt werden, bei 60 Jahren Anlagedauer wären ca. € 203.000 zur Auszahlung fällig.

Noch drastischer sind die Kostensteigerungen bei einer Abwasserleitung mit einem um 10 cm größeren Querschnitt, einer Länge von einem Kilometer und einer ursprünglichen Sohltiefe von 3,50 m. Die Kosten als Folge der Querschnittserweiterung betragen bei gleichen Einzelkosten wie für die Wasserleitung € 31.000 und mit einem Zinssatz von 5 % bei 40 Jahren kalkulatorischer Nutzungen ca. € 62.000, bei 60-jähriger Nutzung € 77.000 und bei 80-jähriger Nutzung € 93.000. Bei einer Kapitalanlage des den Kosten der Querschnittserweiterung von 10 cm äquivalenten Betrags von € 31.000 mit 5 % käme bei 40-jähriger Laufzeit von € 275.000, bei 60 Jahren Laufzeit von € 637.000 und, bei 80-jähriger Laufzeit von € 1.597.000 zur Auszahlung. Diese vereinfachten Beispiele der wirtschaftlichen Folgen überdimensionierter Leitungsquerschnitte aus sogenannten Sicherheitsgründen zeigen deutlich die volkswirtschaftlichen Verluste falsch oder unzureichend bemessener Anlagen und Einrichtungen für die Infrastruktur. Dabei wurden in den Beispielen noch die Einheitspreise im bekannten unteren Bereich zu Grunde gelegt.

Preisanpassung durch das Verbrauchsverhalten
Die vielfache auch in Beratungssendungen angepriesene Möglichkeit, durch das Verbrauchsverhalten die persönliche Belastung aus der Versorgung mit Wasser, Wärme/Gas und Strom sowie aus der Abteilung von Abwasser und Niederschlagswasser zu reduzieren, relativiert sich bei eingehender Betrachtung. Durch das Verbrauchsverhalten können lediglich die anteiligen Kosten für die vom Versorgungsunternehmen jeweils bezogene Primärenergie gesenkt werden. Das örtliche Versorgungsunternehmen hat in der Regel bestimmte Mengen Gas und/oder Kohle sowie Atomstrom vertraglich gebunden eingekauft und muss sich üblicherweise verpflichten, bei unterschreiten der Mindestabnahmemenge dann zu einem Festpreis vom Energielieferanten zu beziehen. Wird die Mindestabnahmemenge unterschritten, ändern sich die Bezugspreise für Gas, Kohle und Atomstrom nicht weiter.

Handlungsspielraum der Verbraucher marginal
Die Verbraucher können ihre Kosten nur im vom Versorgungsunternehmen verhandelten Rahmen senken. Bei einem theoretisch unterstellten Fall, dass alle Verbraucher im Abrechnungsjahr nur zehn Prozent der Energiemenge des Vorjahres vom Versorgungsunternehmen beziehen, werden die Kosten aus Abschreibung und Zins etwa denen des Vorjahres entsprechen. Als wirtschaftlicher Vorteil für den Verbraucher ergäbe sich nur der Bezugspreis des Energieversorungsunternehmens bei Mindestabnahmemenge. Eine reale Entlastung der Verbraucher ergibt sich erst bei Stilllegung von Wirtschaftsgütern, da erst dann Abschreibung und Verzinsung hierfür entfallen. Sind die Abgeschriebenen Anlagen zu ersetzen, ergeben sich für die Verbraucher nur dann Vorteile, wenn technisch vergleichbare Wirtschaftsgüter zu deutlich niedrigeren Preisen beschafft werden.

Der Handlungsspielraum für Verbraucher zur Senkung der Kosten durch Verbrauchsverhalten ist dagegen marginal. Die Kosten für die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie für die Abwasserentsorgung nähern sich einem durchschnittlichen Betrag von € 1.000 je Einwohner und Jahr oder überschreiten diese Grenze längst.

Diese Kosten für die zur Ver- und Entsorgung betrieben Anlagen und Netze steigen in den kommenden Jahren noch deutlicher, wenn Wirtschaftsgüter die vor 40, 50 oder 60 Jahren zu den damaligen Kosten hergestellt bzw. verlegt wurden, zu heute aktuellen Preisen erneuert bzw. ersetzt werden. Für zahlreiche Kommunen ergibt sich dann, dass ihre Stadtwerke Gewinne an die Kommune abführen und die Sparkassen Zinserträge aus Krediten für Abwasseranlagen an den Kämmerer zur Haushaltskonsolidierung überweisen sollen.

Durch die enorme Kaufkraftabschöpfung für die Infrastrukturanlagen sinkt jedoch die Nachfrage der Verbraucher in den Kommunen immer weiter. Niedrigere Kosten für Anlagen und Netze für die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom sowie für die Ableitung und Behandlung von Abwasser sind in Zukunft ein entscheidender Faktor für Kaufkraft und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und damit für die Attraktivität einer Kommune und einer Region.

Der Autor: Dr. Martin Stachowske, geschäftsführender Gesellschafterde des Instituts für Wasser & Energie Bochum GmbH. Er berät seit 20 Jahren Unternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft. Seit 1997 hat er einen Lehrauftrag für Betriebswirtschaftslehre an der Elite Universität RWTH Aachen. E-Mail: Martin.Stachowske@iweb-info.de; Web: www.iweb-info.de.